Gehalt in der Schwangerschaft?!
Hey, ihr lieben ich bin jetzt im 8. Monat Schwanger und ab heute tritt ein Arbeitsverbot in Kraft... ich würde gerne wissen, ob mir jemand sagen kann, wie das mit dem Gehalt ist, stimmt es das mein Chef das komplette Durchschnittsgehalt weiterzahlen muss und sich das dann von der Krankenkasse wiedeholen kann. Also wie und ob mein cehf das geld wiederbekommt, ist mir eigentlich egal, es geht mir nur um meins :D
Wenn man krankgeschrieben ist bekommt man ja nur irgendwas um die 60% des Gehalts.
Danke schon im vorraus :)
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Gehalt in der Schwangerschaft?!
Ah..ok. Da besteht ja jetzt eine ganz andere Situation.
Wenn es sich um ein Beschäftigungsverbot handelt (nicht um eine Krankschreibung), dann zahlt dein Chef das volle Gehalt weiter. Er kann aber eine Erstattung bei deiner Krankenkasse beantragen.
Die Bescheinigung für das Beschäftigungsverbot musst du natürlich deinen Chef vorlegen.
Ok, stimmt nicht ganz was ich geschrieben habe. Der Chef stockt auf
"Solange Sie sich als gesetzlich Versicherte im Mutterschutz befinden, zahlt Ihnen die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich dabei aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutteschutzes, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat - inklusive Überstunden!
Wie viel Sie tatsächlich von Ihrer Krankenkasse als Mutterschaftsgeld bekommen, hängt ebenfalls von Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate ab. Das Nettoeinkommen wird dabei auf Tage umgerechnet. Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt nur die Krankenkasse. Wenn zum Beispiel eine Auszubildende 300 Euro netto verdient, bekommt sie von der gesetzlichen Krankenkasse während des Mutterschutzes ebenfalls monatlich 300 Euro als Mutterschaftsgeld."
Oh entschuldigung, ich hab mich total blöd vertippt, es sollte 8. Woche heißen, nicht Monat!!! Von daher, hab ich noch gar nichts bei der Krankenkasse eingereicht oder so...
Du hast ja vom Arzt einen Schein bekommen, den du ausgefüllt und bei der Krankenkasse abgegeben hast.
Das war fürs Muttschaftsgeld, was du jetzt im Mutterschutz bekommst.
Nach der Geburt stellst du einen Antrag auf Elterngeld, was 65% deines Gehaltes sind (wenn du Elterngeld für 1 Jahr beantragst, beantragst du für 2 Jahre, dann teilt sich das auf die 2 Jahre auf).
Deines Chef zahlt dir überhaupt kein Geld.
Soweit ich weiß, beträgt das Geld 60% deines normalen Gehalts.
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