Total angenervt - Rechnungen trotz Ehrlichkeit

Ninchen9
von: Ninchen9
am: 23.12.2011 19:55h
im Forum: Seele & Emotion

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Hallo Mädels, ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich habe heute zwei Rechnungen bekommen und ich fänds super wenn ihr zu einem oder beiden was schreiben könntet.

1. Rechnung von der Deutschen Bahn
Ich saß vor 2 Wochen morgens im Zug, kam ein Kontrolleur. Ich hab ihm meine Schülermonatskarte, meinen Schülerausweis und meinen Personalausweis (was der alles wollte -.-) gezeigt, daraufhin meinte er, die gilt erst ab 13 Uhr. Ich bin die Strecke schon so oft gefahren, keine hat mir was gesagt, alle habens durchgehen lassen. An dem Tag wollte ich zum Arzt, mir gings voll dreckig. Jetzt soll ich einen Betrag von 40 EURO ZAHLEN! HallO?! :(

2. Rechnung von einer Zeitschrift (Abo)
Ich habe meinem Freund zu unserem 2-jährigen ein Zeitschrift-Abo geschenkt. Da stand, man kann das Geld zu je halbe Jahr überweisen. Ich hab den gesamten Betrag für ein Jahr gleich komplett überwiesen und noch eine Kündigung zum September 2012 geschickt. Heut kam eine Rechnung ich soll das halbe Jahr bezahlen und bitte kündigen, weil das Abo sonst weiterläuft und eine neue Rechnung kommt. HALLO?! :(

Leute ich bin grad so sauer und könnt vor Wut echt heulen...
Ich hab jetzt 2 Briefe verfasst, bei der DB Widerpruch und bei dem Abo dass ich bereits gekündigt und den vollen Betrag gezahlt habe und deshalb die Rechnung nicht anerkenne.
Was würdet ihr tun? :(

PS: An alle ein FROHES FEST : )

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Total angenervt - Rechnungen trotz Ehrlichkeit , abo, rechnung, zeitschrift, db

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25 Kommentare zu

Total angenervt - Rechnungen trotz...

vickilein
von: vickilein, am: 25.12.2011, 18:11

Also bei meiner Fahrkarte ist das so, dass wenn ich von Punkt a (beispielsweise wo ich wohne) nach punkt b fahr (wo die schule ist) sie den ganzen Tag gültig ist (Diese Orte eben, die auf der fahrkarte stehen). Ab 13.15 kann man dann im Gesamten Linienbereich fahren. Die 40€ muss man immer bezahlen, wenn man eine falsche bzw. nicht vorhandene Fahrkarte hat. Wenn man sie nur vergessen hat kostet es 7€ und man muss sie bei den Stadtwerken innerhalb von ner Woche glaub vorzeigen. Andere Vergünstigungen gibt es nicht!

scharlatan
von: scharlatan, am: 25.12.2011, 17:51

also zu ersterem kannste eigentlich nix machen. ist zwar total ärgerlich, aber da heißt es dann halt, unwissenheit schützt vor strafe nicht.
bei zweiterem ist das echt dreist. entweder haben die nur einen fehler gemacht oder das klärt sich auf oder die versuchen dir echt nochmal geld aus der tasche zu ziehen. hast du einen beweis für die kündigung oder so? dann gleich eine kopie davon hinschicken.
aber weißt, dass ist ja immer so, wenn es kommt, dann kommt einfach alles mit einmal. versuch dich nicht zu ärgern.

Nine_
von: Nine_, am: 24.12.2011, 02:20

Hast du die Kündigung fürs Abo auch per Einschreiben verschickt? DAran solltest du immer denken, dann hast du im Fall aller Fälle nen Beweis. Bei sowas muss man immer hinterher sein. Ich versteh auch nicht ganz, warum du gleich fürs gesamte Jahr überwiesen hast und dir das nicht mal hast bestätigen lassen. Da kann schnell was durcheinander kommen und deswegen hast du jetzt auch ne Rechnung bekommen.

Wegen der DB-Geschichte: Auch hier muss ich leider sagen: du bist dafür verantwortlich dich zu informieren inwiefern und wann deine Karte gültig ist - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Hat der der/die Kontrolleurin wenigstens gezeigt wo die Gültigkeit vermerkt ist? Einfach so eine Behauptung aufstellen, geht natürlich nicht. Überprüfe, ob das wirklich so ist und wenn ja, dann kannst du widersprechen.

MargeSimpson
von: MargeSimpson, am: 23.12.2011, 22:27

Zwecks der Schüler-Monatskarte: was für eine ist das denn genau? Weil ich hatte früher mal eine, die ganztags nur zur Schule und wieder zurück gegolten hat (für diese eine Strecke eben). Erst ab 13 Uhr galt sie im kompletten Verkehrsverbund und auch erst da konnte ich damit Freundinnen besuchen oder eben auch mit der Bahn fahren. ICh glaube, dass diese Art von Schülermonatskarte (ging damals auch über die Schule) gar nicht mal so wenig verbreitet ist...
Geh da am besten mal zur Deutschen Bahn und frag danach...

Und beim anderen: anrufen hilft, notfalls eben Kündigungsbeweis schicken oder so...

MissEistee
von: MissEistee, am: 23.12.2011, 21:57

dann erkundig dich doch mal nach den feiertagen selbst bei der DB, man kann ja hier nur spekulieren. oder lies mal in dem vertrag nach, wirst ja sicher was schriftliches haben.

zum anderen: ich würde da auch mal anrufen und mit denen reden

hanuta89
von: hanuta89, am: 23.12.2011, 21:57

dann würd ich zu einem service schalter von der DB gehen und dein ticket zeigen und es erklären. dazu hast du, glaub ich, 14 tage zeit. aber um 7 euro bearbeitungsgebühr wirst du nicht drum herum kommen...

Ninchen9
von: Ninchen9, am: 23.12.2011, 21:51

ich hab das ticket das du als erstes erwähnt hast, meine schule hat die beantragt, wir zahlen und bekommen sie monatlich ausgehändigt

hanuta89
von: hanuta89, am: 23.12.2011, 21:48

das ticket für schüler (in NRW heißt das flash ticket PLUS) mit dem schüler den ganzen tag fahren können wird von der schule aus bei der DB beantragt bzw. füllt der schüler den antrag aus und die schule reicht ihn ein.
das ticket, dass du anscheinend hast (nur flash ticket) kann jeder schüler selbst bei der DB beantragen und es gilt erst ab 13 uhr

SerenaEvans
von: SerenaEvans, am: 23.12.2011, 21:46

DU bist in der Pflicht dich zu informieren, nicht die Schaffner.
Wie schon gesagt wurde, Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Ninchen9
von: Ninchen9, am: 23.12.2011, 21:42

nein, das steht nicht auf der fahrkarte und ich hab es auch nirgends auf den beiliegenden sachen gelesen, die man mit den monatskarten für 1 jahr kriegt.
ich bin die stecke schon sehr oft gefahren und niemand hat mich darauf hingewiesen.

hanuta89
von: hanuta89, am: 23.12.2011, 21:41

es gibt ein ticket für schüler, dass nicht dafür gedacht ist zur schule zu fahren, sondern , dass zu einem ermäßigten preis für schüler zu erwerben ist, um in ihrer freizeit zu fahren und deshlab erst ab 13 uhr gilt.
man sollte sich sschon informieren, bevor man etwas kauft

SerenaEvans
von: SerenaEvans, am: 23.12.2011, 21:36

Ich kenne die 13 Uhr begrenzung auch und ich hatte das Ticket nie.
Steht das drauf bzw. hast du das im Vertrag oder sonst wo stehen?
Wenn ja, Pech gehabt.

blauefee1976
von: blauefee1976, am: 23.12.2011, 21:19

Ich habe auch noch nie gehört , dass schülerkarten nur zu bestimmten Tageszeiten gelten .
Vorausgesetzt ist natürlich aber, dass man nur die angegeben Strecke fährt .

shi_no_shi
von: shi_no_shi, am: 23.12.2011, 21:13

also wenn ihr euch mal informieren würdet, mit der schülermonatskarte kann sie laut der homepage von der DB so viel fahren wie sie will. da steht nichts von zeitlicher begrenzung. von daher hätte ich da auch einen widerspruch eingelegt.

bei dem abo natürlich auch. einfach mal anrufen und klären. aber drüber ärgern würde ich mich nicht. zur not hat man immer noch (in meinem fall zumindest :D ) den rechtsschutz :)

Lila1989
von: Lila1989, am: 23.12.2011, 21:05

Dummheit schützt nunmal nicht vor Strafe...

Und bei dem Abo einfach anrufen bzw. Brief evtl. mit Überweisungsschein wo es drauf steht... Kontoauzüge bewart man ja gut auf..

Ninchen9
von: Ninchen9, am: 23.12.2011, 20:58

außerdem dachte ich leute OHNE fahrkarte müssen 40 euro zahlen und die eine falsche oder eben zumindest überhaupt eine fahrkarte dabei haben weniger "strafe" zahlen müssen?

Ninchen9
von: Ninchen9, am: 23.12.2011, 20:56

@ barbie on speed
also die deutsche bahn ist wohl alles andere als die wohlfahrt!
ich habe eine SCHÜLERMONATSKARTE, und ich gehe davon aus dass die leute zumindest so viel hirn haben und sich denken können dass schüler VOR 13h zur schule fahrne und vllt auch mal VOR 13h aus haben?!

BarbieOnSpeed
von: BarbieOnSpeed, am: 23.12.2011, 20:42

hmm, ist die deutsche bahn etwa die wohlfahrt?? sorry, dass ichs so direkt sage, aber wenn deine karte erst ab 13 uhr gilt, dann hast du die rechnung zu recht bekommen. da versteh ich einfach das problem nicht... hättest dir halt nen einzelfahrschein holen sollen.

Yogasternchen
von: Yogasternchen, am: 23.12.2011, 20:14

Ihr seid zu schnell für mich *g*

Hanuta, Vodafone macht das auch zuu gern. Da hab ich n Monatelangen Krampf hinter mir, der reicht mir echt.
Da hab ich gelernt: nix ohne Schriftliche Bestätigung, Kopien und Einschreiben NUR mit Antwortkarte (auch wenns etwa teuerer ist). Ansonsten machen die wa die wollen und sagen Kackfrech, das sie entweder nix bekommen haben, der *Kollege* das falsch erzählt habe oder reden sich sonst wie raus.
Die wollen alle nur unser Bestes, unsere Kohle *g*

hanuta89
von: hanuta89, am: 23.12.2011, 20:11

ach ja. hab noch einmal genau gelesen. die 2 Jahre kamen von euerm zwei-jährigen. ja dann hätt ich es genau so gemacht wie du und eine kopie von der kündigung hinzugefügt.

noch ein tipp: wenn man kündigungen (oder anderes) faxt erhält man ja eine sendebestätigung vom faxgerät. diese wird von jedem gericht als bestätigung anerkannt

Yogasternchen
von: Yogasternchen, am: 23.12.2011, 20:10

Hallo,
also erst mal Ruhig Blut! :)

zu 1. Wenn Deine Karte nur zu bestimmten Zeiten gilt, dann ist das leider so. Auch wenns bis jetzt gut ging. Musst Du mal nachlesen, wenns da irgendwo steht, dann bringt Dir der Widerspruch nicht viel.

Zu 2. Das kenn ich auch nur zu gut! Meist klärt sich sowas mit nem Anruf. Spart auch Nerven ;)
Du solltest Dir aber auch Deinen Beleg über die Überweisung kopieren und notfalls samt Kopie des Kündigungsschreiben an den Verlag schicken .
Aber klär das erst mal per Telefon, das spart meist Zeit und Aufwand. Und gleich mit nicht anerkennen der Rechnung, da werden die meist schenll komischund unkulant. Versuchs erst mal auf nette Art. Das bringt einen meist weiter.
Alles Gute und Dir auch n Frohes Fest
:-)

Ninchen9
von: Ninchen9, am: 23.12.2011, 20:08

ich hab das abo für 1 jahr abgeschlossen und 1 ganzes jahr anstatt 2x ein halbes jahr

hanuta89
von: hanuta89, am: 23.12.2011, 20:08

ich würde kündigen auch immer per nachnahme verschicken, weil die sonst einfach behaupten könnten, sie hätten nie eine bekommen. das macht O2 zumindest.

hanuta89
von: hanuta89, am: 23.12.2011, 20:07

zu 1: wenn dein ticket erst ab 13 uhr gilt und du vorher damit gefahren bist, dann musst du das wohl zahlen, auch wenn die anderen kontrolleure das nicht angemerkt haben.

zu 2: du hast ein abo für 2 jahre abgeschlossen und willst das schon nach einem jahr kündigen? das geht nicht. so wie ich das verstanden habe, hast du für ein jahr bezhalt und jetzt hat das zweite jahr angefangen und du musst jetzt das 2. jahr bezahlen. und zum ende des zweiten jahres kündigen, also erst zu september 2013. oder seh ich das falsch?

Ninchen9
von: Ninchen9, am: 23.12.2011, 19:55

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