ZUsammenziehen?.
Hey ihr,
hab da mal eine Frage,
mein Freund und ich mit meiner Tochter möchten Anfang nächsten Jahres zusammenziehen....
er geht arbeiten ....da ich alleinerziehend bin, habe ich einen 400€ Job werde aber noch von der Arge unterstützt, den ich dann erstmal aufgeben würde bis ich mich eingelebt habe und dort was anderes gefunden habe...
habe gelesen das ich dann vom amt keinen anspruch mehr auf beihilfe von denen hab, andersrum hab ich gelesen das erst ein Jahr nach gemeinsamen Einzuges das recht auf Unterstützung erlischt????????!!!!
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ZUsammenziehen?.
Ich hab zur Zeit das gleiche Problem.
Das mit dem "Probejahr" läuft wohl so, dass die Hälfte seines Einkommens angerechnet wird.
Mein Freund und ich machen es jetzt so, dass wir das ganze als WG melden.
Da er nicht der leibliche Vater meines Sohnes ist und er sein extra Zimmer bekommt, sollte das möglich sein.
Vielleicht versucht ihr das auch?
Mehr als dass sie dahinter kommen (wodurch auch immer) und ihr dann sagt, dass ihr erst seit letzter Woche zusammen seit, das noch angeben wolltet, kann auch nicht passieren. Hoff ich jedenfalls.
Der Tip wurde mir jedenfalls von jemanden gegeben, der sich ein wenig mit den bestimmungen der Ämter auskennt.
Eine Bedarfgemeinschaft besteht nach 1 Jahr, bis dahin werdet ihr nciht zusammengerechnet.
Sein Einkommen wird auf jeden Fall angerechnet, da er dann zu deiner Bedarfsgemeinschaft dazu gehört.