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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: So wehrst du dich!

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Mehr als jede zweite Frau wurde am Arbeitsplatz schon mal sexuell belästigt. Nur wenige trauen sich, aktiv dagegen vorzugehen – aus Unsicherheit, vielleicht zu „drastisch“ zu reagieren oder aus Scham. Doch wenn deine eigenen Grenzen überschritten werden, ist es wichtig, dass du dich wehrst.

Wo fängt sexuelle Belästigung an?

Ein kleiner Flirt mit einem Kollegen oder ein Kompliment fürs hübsche Sommerkleid ist für viele Frauen eine schöne Abwechslung am Arbeitsplatz. So manche fühlt sich in solchen Momenten jedoch irgendwie unwohl. Doch ein harmloser Satz wie „Tolles Kleid, die Farbe steht dir richtig gut“ gilt generell noch nicht als sexuelle Belästigung.

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Laut Definition im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz § 3 werden als sexuelle Belästigung alle Handlungen eingestuft, die gegen den eigenen Willen passieren, sexuelle Bemerkungen, Handlungen, Darstellungen oder Aufforderungen beinhalten und die für eine Einschüchterung, Erniedrigung oder Entwürdigung bei einer Person sorgen.

Mann belästigt Frau
Sexuelle Belästigung fängt oft früher an, als viele denken.

Beispiele für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz:

  • Ein pornografischer Kalender an der Wand
  • Taxierende Blicke
  • Sexistische Witze
  • Hinterherpfeifen
  • Obszöne Sprüche zu Outfit oder Figur
  • Unangemessene Berührungen
  • Sexuelle Nachrichten oder Einladungen
  • Po-Klapse, Grapschen
  • Ausfragen nach sexueller Orientierung oder sexuellen Aktivitäten

Verantwortlich dafür sind oft Kollegen, in manchen Fällen auch der eigene Vorgesetzte oder sogar Kunden. Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz zielen in der Regel darauf, die Betroffenen zu manipulieren und zu unterwerfen. Manchmal geht es soweit, dass Frauen zu sexuellen Handlungen aufgefordert und genötigt werden, oder dazu, solche mitanzusehen. Dabei werden auch Druckmittel eingesetzt, etwa berufliche Vorteile bei Entgegenkommen oder Nachteile bei Verweigerung. Letztendlich bestimmt jedoch die Betroffene selbst, ab wann ihre Grenzen überschritten werden und wann sie die Taten als Belästigung ansieht. Je nach Form und Ausmaß können die sexuellen Belästigungen auch strafbar sein.

Seelische Belastung und Angst

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann für Betroffene seelisch zermürbend und traumatisierend sein. Dabei kann es zu chronischen Anspannungszuständen, Ekel, Scham und Ohnmachtsgefühlen kommen. Betroffene sind häufig unsicher, ängstlich, depressiv und ziehen sich zurück, auch aus der Arbeit. Sie können unter in ihrem Selbstwertgefühl leiden, haben Konzentrationsschwierigkeiten, Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlafstörungen. Das kann bis hin zu psychosomatischen oder psychischen Erkrankungen führen. Doch die Angst, dass noch schlimmere Schikanen oder negative berufliche Konsequenzen folgen könnten, ist oft zu groß, um die Vorfälle zu melden. Stattdessen reagieren sie häufig mit nur durch ausweichendes Verhalten und nur selten aktiv mit Gegenwehr. Doch genau das ist meist der einzige Ausweg.

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So kannst du dich wehren

1. Nutze offene Abwehr

Handelt es sich um Vorfälle, die allein strafrechtlich noch nicht relevant sind, wie obszöne Sprüche oder fragwürdige Berührungen, solltest du zunächst versuchen, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz offen abzuwehren – möglichst, wenn andere dabei sind. Wenn du die Vorkommnisse ignorierst, kann das vom Belästigenden als Zustimmung gewertet werden und er wird vermutlich nicht aufhören.

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Mache der Person gegenüber deutlich, dass du dich belästigt fühlst und sage auch, was genau dich belästigt. Das fällt nicht leicht, aber indem du die Tat klar aussprichst, gibst du die Schande an den Täter zurück. Drohe auch mit einer Beschwerde. Findet die Belästigung schriftlich statt, z. B. über E-Mails oder Chats, so kannst du auch hier eine klare Aussage verfassen. Ausschlaggebend ist immer dein subjektives Empfinden: Was du als belästigend oder abwertend empfindest, musst du dir nicht gefallen lassen – völlig egal, ob dein Gegenüber das doch gar nicht so schlimm oder sogar witzig findet. Hole dir Verstärkung, indem du die Situation mit Freunden oder Familie besprichst und suche dir Verbündete, etwa bei Kollegen, denen du vertraust.

2. Wende dich an deinen Arbeitgeber

Nutze dein Beschwerderecht

Sollten die Belästigungen nicht aufhören, stärker werden oder sind bereits von Beginn an stark grenzüberschreitend, so kannst du von deinem Beschwerderecht (§ 13 AGG) Gebrauch machen. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Beschwerden über Belästigungen nachzugehen und gegen die Urheber arbeitsrechtlich vorgehen.

Die gesetzlichen Grundlagen für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Danach hat jede betroffene Person das Recht, sich über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu beschweren, ohne dass dies persönliche oder berufliche Nachteile für sie zur Folge haben darf.

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Zudem stehst du nach der Beschwerde unter dem Schutz deines Arbeitsgebers: Er muss dafür sorgen, dass du in Zukunft keiner sexuellen Belästigung mehr ausgesetzt bist (§ 4 Abs. 1 BSchG). Je nach Art und Schweregrad der Belästigung muss der Beschuldigte mit einer Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung rechnen. Bei Beamten kann es zu einem Disziplinarverfahren kommen.

Ernstes Gespräch
Trau dich, mit jemand Offiziellem zu sprechen.

An wen sollst du dich genau wenden?

Oft weiß jedoch niemand, wer die passende Ansprechperson im Betrieb ist. Habt ihr keine offizielle Beschwerdestelle, so kannst du dich alternativ an die Personalabteilung, den Betriebsrat, die Gleichstellungsbeauftragte oder direkt an deinen Chef wenden. Dokumentiere dafür alle Vorfälle der sexuellen Belästigung im Vorfeld mit Zeit, Ort und Art. Auch aufgeschriebene Zitate oder Zeugen sind hilfreich. Je früher du dich damit an jemanden wendest, desto besser.

Wie auf keinen Fall gehandelt werden darf

Nicht selten wird zunächst ein Gespräch zwischen der Vertrauensperson, dem Beschuldigten und der Betroffenen angesetzt, um über die Vorwürfe zu sprechen. Solch eine Gegenüberstellung ist höchst unangemessen und sollte von dir abgelehnt werden. Leider kommt es auch in manchen Fällen vor, dass der Arbeitgeber nicht genug oder gar nichts tut, um der Betroffenen zu helfen. Dann kommen Kommentare wie „Das muss sie schon selbst mit ihm regeln“ oder „Kein Wunder, wenn die sich so aufreizend kleidet“. Sollte es so weit kommen, kannst du von weiteren Rechten Gebrauch machen.

3. Verweigere die Arbeit

Falls die sexuelle Belästigung in deinem Fall verharmlost wird und dein Arbeitgeber nicht die nötigen Schutzmaßnahmen einleitet, die dir gesetzlich zustehen, so hast du laut § 14 AGG das Recht, nicht mehr zur Arbeit zu gehen und weiter dein volles Gehalt zu bekommen. Von diesem Leistungsverweigerungsrecht kannst du allerdings nur Gebrauch machen, wenn du deinen Arbeitgeber vorher schriftlich darüber in Kenntnis setzt – mit Angabe der genauen Gründe. Du musst also genau belegen können, dass er keine wirkungsvollen Maßnahmen eingeleitet hat. Lass dich im Zweifelsfall juristisch beraten oder erst einmal krankschreiben.

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In Extremfällen hast du laut § 15 AGG auch Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Entschädigungen wie die Übernahme von Arzt- und Therapiekosten durch den Arbeitgeber. Diese müssen allerdings innerhalb von 2 Monaten nach den Vorfällen geltend gemacht werden.

Nachdenkliche Frau
Wenn du psychisch mitgenommen bist, musst du schnell handeln.

Sonstige Hilfe und Unterstützung

Zur emotionalen Unterstützung, wenn dir auf der Arbeit niemand helfen will oder wenn dein Arbeitgeber selbst dich sexuell belästigt, kannst du dich jederzeit an verschiedene Ansprechpartner wenden. So kann die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes helfen und vermitteln. Außerdem gibt es in allen größeren Städten Frauenberatungsstellen oder du wendest dich an das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016, dort gibt es Unterstützung und Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Auch Gewerkschaften und Anwälte können eine Unterstützung sein.

Bis der Vorfall aufgeklärt wird, kannst du dich krankschreiben lassen oder mit deinem Arbeitgeber über eine Freistellung sprechen, falls die Zusammenarbeit mit der Person psychisch unzumutbar ist. Sexuelle Belästigung ist kein falsch verstandener Flirt oder ein Kavaliersdelikt, sondern eine ernsthafte Verletzung der Würde. Sich dagegen zur Wehr zu setzen ist wichtig. Also mach dich stark und nutze deine Rechte!

Bildquelle: iStock/Zinkevych/AndreyPopov/courtneyk/FangXiaNuo