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Fehlstunden entschuldigen

Wann ist eine Entschuldigung für die Schule notwendig?

Entschuldigung für die Schule

Wenn Dein Kind aus Krankheits- oder aus anderen relevanten Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, musst Du ihm eine Entschuldigung für die Schule schreiben. Nicht nur die Schulverordnungen der Bundesländer, sondern auch die einzelnen Schulen haben diesbezüglich oft ganz konkrete Vorgaben. Daher solltest Du beim Verfassen der Entschuldigung einige Dinge beachten.

Wann ist eine Entschuldigung für die Schule notwendig?

In Deutschland herrscht die allgemeine Schulpflicht. Das bedeutet, dass Du Deinem Kind, wenn es ihm aus einem berechtigten Grund nicht möglich ist, am Unterricht teilzunehmen, eine Entschuldigung für die Schule schreiben musst. Denn solange es noch nicht volljährig ist, hast Du die Aufsichtspflicht für Dein Kind. Aus diesen Gründen liegt es auch in Deiner Verantwortung, dafür zu sorgen, dass es die Schulpflicht wahrnimmt. Natürlich kann es aber immer mal wieder vorkommen, dass es Deinem Kind aus einem guten Grund nicht möglich ist, am Unterricht teilzunehmen. Hierzu zählen beispielsweise Arztbesuche, Krankheiten, wichtige Termine bei einer Beratungsstelle oder einer Behörde sowie Hochzeiten, Todesfälle und Beerdigungen in der Familie. Wichtig ist, dass Deine Entschuldigung für die Schule diese in moderater Weise über die Gründe des Fernbleibens Deines Kindes informiert. Die Entschuldigungspflicht ist in der Schulbesuchsverordnung der einzelnen Bundesländer gesetzlich festgeschrieben. In der Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg heißt es beispielsweise: „Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (zum Beispiel Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderungen unverzüglich mitzuteilen.“

Entschuldigung für die Schule: Frauenhand mit Stift
Wenn Dein Kind nicht zur Schule erscheinen kann, muss laut Schulverordnung spätestens am dritten Tag des Fehlens der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorlegen.

Entschuldigung für die Schule: Anforderungen der Schule beachten

Wenn Du Deinem Kind eine Entschuldigung für die Schule schreibst, ist es wichtig, dass Du die konkreten Bestimmungen seiner Schule berücksichtigst. Während die Schulverordnungen der Bundesländer nur einen gesetzlichen Rahmen vorgeben – spätestens am zweiten Fehltag muss eine mündliche Entschuldigung, spätestens am dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen –, haben die einzelnen Schulen meist ganz konkrete Vorstellungen, wie eine Entschuldigung für das Fehlen eines Kindes auszusehen hat. Die Anforderungen der Schule finden sich zumeist in deren Hausordnung, die zu Beginn des Schuljahres verteilt wird. Im Zweifelsfall kannst Du Dich bei dem Klassenlehrer Deines Kindes oder im Sekretariat der Schule darüber informieren, wie die Entschuldigung für die Schule auszusehen hat.

Entschuldigung für die Schule: Das solltest Du beim Schreiben beachten

Da viele Eltern sich nicht sicher sind, welche Angaben eine Entschuldigung für die Schule enthalten muss, bieten viele Schulen mittlerweile Vordrucke an. Wenn die Schule Deines Kindes keine solchen Vorlagen bereitstellt, kannst Du die Entschuldigung am Computer oder per Hand schreiben. Auch hierbei solltest Du Dich aber vorher informieren, ob die Schule Deines Kindes eine handgeschriebene oder eine am Computer verfasste Entschuldigung bevorzugt. Jede Entschuldigung für die Schule sollte die Anrede an den Klassenlehrer, den Grund und die Dauer der Fehlzeit Deines Kindes, die Bitte, das Fehlen zu entschuldigen, sowie den Ort, das Datum und Deine Unterschrift enthalten. Sollte Dein Kind aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen können, musst Du die Diagnose nur dann nennen, wenn es an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist. Bei den am Computer verfassten Entschuldigungen solltest Du beachten, dass auch diese handschriftlich unterzeichnet werden müssen.

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Wann muss die Entschuldigung für die Schule abgegeben werden?

Auch wenn das Gesetz vorschreibt, dass spätestens am zweiten Tag des Fehlens eine mündliche Entschuldigung und spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen muss, wollen viele Schulen bereits am ersten Tag darüber informiert werden, wenn ein Schüler nicht zum Unterricht erscheinen kann. Dafür musst Du jedoch meist nicht direkt eine schriftliche Entschuldigung für die Schule einreichen. Oft reicht es aus, wenn Du vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat anrufst, um die Schule über das Fernbleiben Deines Kindes zu informieren. Andersherum sind viele Schulen entgegenkommend, was die schriftliche Entschuldigung anbelangt. Auch wenn im Gesetz davon die Rede ist, dass spätestens am dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung für die Schule vorliegen muss, ist es in der Praxis für viele Schulen in Ordnung, wenn sie die schriftliche Entschuldung erst dann erhalten, wenn das Kind wieder zum Unterricht erscheint. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Du die Schule über den Grund des Fernbleibens Deines Kindes informiert hast. Im Zweifelsfall solltest Du auch hier die Schule fragen, zu welchem Zeitpunkt sie eine schriftliche Entschuldigung wünscht.

Muss der Entschuldigung für die Schule ein ärztliches Attest beigefügt werden?

Sollte Dein Kind aus Krankheitsgründen für einen längeren Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen können, ist es ratsam, der Entschuldigung für die Schule ein ärztliches Attest beizulegen. Laut Gesetz bist Du verpflichtet, ab dem zehnten Fehltag Deines Kindes ein ärztliches Attest einzureichen, welches bescheinigt, dass tatsächlich eine Krankheit vorliegt. Doch auch wenn Dein Kind aus Krankheitsgründen immer mal wieder für kürzere Zeiten in der Schule fehlt, empfiehlt es sich, zusätzliche zu der Entschuldigung für die Schule ein ärztliches Attest einzureichen, um Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Entschuldigung von vorne herein auszuschließen. In jedem Falle solltest Du ein ärztliches Attest vorlegen, wenn die Schule Deines Kindes dies ausdrücklich einfordert.

Da es in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht gibt, musst Du, wenn Dein Kind aus berechtigten Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, ihm eine Entschuldigung für die Schule schreiben. Zu solchen Gründen gehören zum Beispiel Krankheiten, Arztbesuche, wichtige Behördenbesuche sowie Hochzeiten, Todesfälle und Beerdigungen nahe stehender Familienmitglieder. In der Regel gehören in die schriftliche Entschuldigung für die Schule die Dauer und der Grund für das Fehlen. Viele Schulen haben in ihrer Hausordnung konkrete Bestimmungen zur Entschuldigung. Im Zweifelsfall solltest Du Rücksprache mit dem Schulsekretariat oder dem Klassenlehrer Deines Kindes halten.