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Arbeiten in der Schwangerschaft

Arbeiten in der Schwangerschaft

Für viele werdende Mütter ist Arbeiten in der Schwangerschaft ein wichtiges Thema. Schließlich müssen die finanzielle Absicherung und die berufliche Perspektive sowie Eigenständigkeit in dieser Zeit mit der Familienplanung in Einklang gebracht werden. Wenn die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft, kann eine werdende Mutter die ganze Schwangerschaft über arbeiten gehen. Eine regelmäßige Kontrolle durch den behandelnden Arzt stellt sicher, dass die Schwangere im Arbeitsalltag gut aufgehoben ist und kein gesundheitliches Risiko für sich und ihr Baby eingeht. Schwere körperliche Arbeiten in der Schwangerschaft belasten die Schwangere und ihr ungeborenes Baby und sollten unbedingt vermieden werden. Bei der Frage, in welchem Maße das Arbeiten in der Schwangerschaft fortgesetzt werden kann, sollte das Wohlbefinden der werdenden Mutter und ihres Babys immer an erster Stelle stehen. Jetzt aber eins nach dem anderen ...

Arbeiten in der Schwangerschaft
Arbeiten in der Schwangerschaft: Ja oder nein? Und wenn ja, wie lange?

Für eine werdende Mutter ändert sich vieles im Alltag. Das gilt auch für das Arbeiten. In der Schwangerschaft kann eine berufliche Tätigkeit problemlos weiter ausgeführt werden, solange keine Komplikationen auftreten. Die werdende Mutter sollte aber genau prüfen, ob ihre momentane Tätigkeit für Schwangere geeignet ist und ob sie sie unverändert weiterführen kann. Das Mutterschutzgesetz beschäftigt sich mit allen Fragen zum Arbeiten in der Schwangerschaft und bietet werdenden Müttern ein hohes Maß an Unterstützung und Schutz. Das gilt allerdings nicht für Selbständige, Geschäftsführerinnen, freiberuflich Arbeitende und Studentinnen. Auch für Beamtinnen gelten teilweise andere Richtlinien. Hier ist es hilfreich, sich frühzeitig zu informieren. Das Bundesministerium für Familie, Frauen, Jugend und Senioren informiert auf seiner Internetseite umfassend über alle Fragen zum Thema Arbeiten in der Schwangerschaft und gibt weiterführende Hinweise zu den richten Anlaufstellen.

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Wann musst der Chef informiert werden?

Das Gesetz gibt keine Frist vor, in der der Chef von einer Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden muss. Allerdings ergeben sich durch eine Schwangerschaft zusätzliche Rechte am Arbeitsplatz, die erst in Anspruch genommen werden können, sobald der Chef informiert ist. Wenn das Arbeiten in der Schwangerschaft beispielsweise den Kontakt mit Chemikalien mit sich bringt, eine schwere körperliche Arbeit beinhaltet oder große Maschinen bedient werden müssen, sollte der Chef sehr früh über die Schwangerschaft informiert werden. Er ist dann verpflichtet, die Bedingungen am Arbeitsplatz sofort so zu verändern, dass die werdende Mutter und ihr ungeborenes Baby optimal geschützt sind.

In allen anderen Fällen muss der Chef nicht unbedingt so früh über die Schwangerschaft informiert werden. Einige werdende Mütter teilen ihr Glück in den ersten drei Monaten nur mit wenigen Menschen, da das Risiko, das Baby zu verlieren, in dieser Zeit noch besonders hoch ist. Eine Fehlgeburt ist schließlich ein sehr privates Thema, über das man vielleicht nicht mit seinem Chef sprechen möchte. Deshalb ist es ein günstiger Zeitpunkt, wenn der Chef nach den ersten drei Monaten von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wird. Das ist früh genug, um notwendige Änderungen am Arbeitsplatz vorzunehmen.

Auch aus Gründen der Fairness ist es wichtig, den Chef möglichst frühzeitig über die Schwangerschaft zu informieren. Er wird etwas Zeit brauchen, um jemanden zu finden, der den Arbeitsplatz für die Zeit des Mutterschutzes und während der Elternzeit übernehmen kann. Möglicherweise ist sogar eine sofortige Vertretung notwendig, wenn der Arbeitsplatz nicht für Schwangere geeignet ist und gesundheitliche Risiken für die werdende Mutter und ihr Baby birgt. Nachdem der Chef informiert ist, meldet er die Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt und ist ab sofort verpflichtet, die Richtlinien des Mutterschutzgesetzes zu befolgen. Der Kündigungsschutz für Schwangere tritt dann sofort in Kraft.

Arbeiten in der Schwangerschaft fortsetzen
Orientiere Dich an Deinem Wohlbefinden beim Arbeiten in der Schwangerschaft.

Welche Arbeiten in der Schwangerschaft bedeuten ein Risiko?

Solange die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft und Mutter sowie Baby sich wohlfühlen, kann die Arbeit fortgesetzt werden. In der Schwangerschaft gibt es aber im Hinblick auf die Bedingungen am Arbeitsplatz und die Art der Tätigkeit einige Dinge zu beachten.

Für Schwangere müssen die Arbeitszeiten grundsätzlich zwischen 6:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends liegen. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nicht mehr zulässig. Sollte die werdende Mutter bisher im Schichtdienst gearbeitet haben, müssen die Arbeitszeiten daher entsprechend angepasst werden. Arbeitszeiten von maximal 8,5 Stunden am Tag oder 90 Stunden in zwei Wochen dürfen nicht überschritten werden.

Um das ungeborene Baby optimal zu schützen, darf keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden, in der die Schwangere einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt ist, wie z. B. auf einer Baustelle. In der Schwangerschaft muss auch der Kontakt mit giftigen oder radioaktiven Stoffen unbedingt vermieden werden. Dazu gehören auch Röntgenstrahlen und bestimmte Medikamente. Deshalb dürfen z. B. Frauen in medizinischen Berufen ihre täglichen Arbeiten in der Schwangerschaft möglicherweise nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben. Lärm und Erschütterungen sowie große Hitze oder Kälte am Arbeitsplatz bedeuten ebenfalls ein Risiko für die werdende Mutter und ihr Baby. Ein Arzt kann in diesen Fällen unter Umständen ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft aussprechen.

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Was in der Freizeit gilt, gilt auch beim Arbeiten: In der Schwangerschaft sind schwere Lasten tabu. Beinhaltet die tägliche Arbeit häufiges Bücken, Recken oder Strecken, kann das eine zu hohe Belastung bedeuten. Hat die werdende Mutter einen Beruf, der hauptsächlich im Stehen ausgeführt wird, wie z. B. hinter einer Ladentheke, ist darauf zu achten, dass die Schwangere ab der 21. Schwangerschaftswoche nicht mehr länger als vier Stunden am Tag stehen muss. Ist die werdende Mutter beispielsweise Stewardess oder Fahrkartenkontrolleurin, darf sie ab dem dritten Monat der Schwangerschaft nur noch eingeschränkt in ihrem Beruf arbeiten. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, eine Aufgabe für die Schwangere zu finden, die sie ohne Gefahr für sich selbst oder das ungeborene Baby ausüben kann, beispielsweise in einem Büro. Wichtig ist, dass sich das Gehalt dadurch nicht verschlechtern darf. Wenn der Arbeitgeber keine geeignete Tätigkeit anbieten kann, muss er die werdende Mutter bei vollem Gehalt freistellen.

Noch eine gute Nachricht zum Schluss: Beine hochlegen während der Arbeitszeit ist für Schwangere erlaubt. Zwar hat eine werdende Mutter keinen erhöhten Pausenanspruch als ihre Kolleginnen, doch wenn sie überwiegend im Sitzen arbeitet, darf sie gelegentlich kurz aufstehen oder die Beine bei der Arbeit hochlegen.

Arbeiten in der Schwangerschaft mitteilen
Bevor Du Dich in Mutterschutz begibst, sollten alle Nötwendigkeiten geklärt sein.

Arbeiten in der Schwangerschaft: Mutterschutz und Elternzeit

Wenn die werdende Mutter mit ihrem Chef über das zukünftige Arbeiten in der Schwangerschaft spricht, wird er zuerst den errechneten Geburtstermin wissen wollen. Danach errechnet sich die Zeit des Mutterschutzes. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Sollte das Baby früher kommen, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt um die Zeit, die die Schwangere vor der Geburt nicht wahrnehmen konnte. Auch sollte mit dem Chef besprochen werden, ob noch Urlaubsanspruch besteht und zu welchem Zeitpunkt dieser genommen werden kann. Das hängt auch davon ab, ob die Schwangere sich beim Arbeiten in der Schwangerschaft wohlfühlt oder ob sie etwas kürzer treten möchte. Schließlich kann auch der Arzt eine Schonung anraten.

Unabhängig vom gesetzlich festgelegten Mutterschutz ist die Elternzeit zu klären. Dabei sollte die Schwangere für sich oder gemeinsam mit ihrem Partner überlegen, wer die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, um mit dem Baby zu Hause zu bleiben. Es ist möglich, gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten zu gehen oder für 1 bis 3 Jahre Elternzeit oder Elternteilzeit zu nehmen. Das Gleiche gilt für den Partner, falls er die Elternzeit nehmen möchte. Die Elternzeit kann auch aufgeteilt werden. In diesem Fall wird das Elterngeld anstatt für zwölf für vierzehn Monate gezahlt. Jedes Elternteil kann in dieser Zeit für mindestens zwei und maximal zwölf Monate die Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Aufteilung steht den Eltern in diesem Zeitraum frei. Gehen beide Eltern gemeinsam in Elternzeit und fallen dadurch mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen weg, können zwei weitere Monate in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende haben von vorneherein einen Anspruch auf vierzehn Monate Elterngeld. Idealerweise sollte gemeinsam mit dem Arbeitgeber überlegt werden, welche Lösung für beide Seiten Vorteile bringt.

Der Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, die Schwangerschaft vertraulich zu behandeln. Falls die werdende Mutter nicht möchte, dass er mit Anderen darüber spricht, sollte sie ihn aber vorsichtshalber noch einmal darauf hinweisen. So kann sie von ihrem Recht auf Verschwiegenheit Gebrauch machen und sich im Zweifelsfall auch darauf berufen.

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Arbeiten in der Schwangerschaft ist ein wichtiges Thema für eine werdende Mutter. Es gibt viele Rechte, die von Schwangeren in Anspruch genommen werden können. Werdende Mütter sollten darauf achten, dass ihr Arbeitsalltag für sie und das ungeborene Baby gut verträglich ist und kein gesundheitliches Risiko bedeutet. Wenn eine Schwangere sich wohlfühlt und keine Komplikationen auftreten, kann sie auf diese Weise bis zum Mutterschutz arbeiten und gleichzeitig ihre Schwangerschaft in vollen Zügen genießen.

Bildquellen: iStock/vadimguzhva, iStock/monkeybusinessimages, iStock/Halfpoint