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Finanzielle Unterstützung

Mutterschaftsgeld: Wann du deinen Antrag spätestens einreichen solltest

Mutterschaftsgeld beantragen

In der gesamten Zeit des Mutterschutzes hast Du Anspruch auf finanzielle Unterstützung: das sogenannte Mutterschaftsgeld. Es soll Dir dabei helfen, alles Notwendige für die ersten Lebensmonate Deines Kindes zu besorgen. Die Höhe des Geldes richtet sich nach Deinem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Wir zeigen dir, was du beim Antrag beachten solltest.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Viele werdende Mütter machen sich Sorgen, dass die Schwangerschaft zu einer finanziellen Belastung werden könnte. Diese Angst ist jedoch meist unbegründet, denn damit Dir in den letzten Wochen der Schwangerschaft und nach der Geburt keine wirtschaftlichen Nachteile durch den Erwerbsausfall entstehen, steht Dir als berufstätige Mami im Mutterschutz eine Lohnersatzzahlung in Form des Mutterschaftsgeldes zu. Solltest Du Hausfrau sein, hast Du jedoch leider keinen Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung. Wenn Du fest angestellt bist, beginnt die Mutterschutzfrist sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Geburt. In der Regel haben fest angestellte Schwangere während dieser gesamten Schutzfrist Anspruch auf das Mutterschaftsgeld sowie auf den Zuschuss des Arbeitgebers. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Du in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist.

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Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?

Für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes ist im Normalfall die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Dies gilt jedoch nur für freiwillige oder pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Du privat versichert bist, bekommst Du das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Sofern Du einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, erhältst Du von Deinem Arbeitgeber einen Zuschuss. Dieser soll gemeinsam mit dem Mutterschaftsgeld den Verdienstausfall ausgleichen, der Dir wegen des Beschäftigungsverbotes entsteht. Ziel ist es, Schwangere und junge Mütter vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren. Der Zuschuss und das Mutterschaftsgeld werden insgesamt mindestens 14 Wochen gezahlt, bei Mehrlings- und Frühgeburten sogar 18 Wochen. Zusätzlich erhältst Du Geld für den Tag der Entbindung. Zwar ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld steuerfrei, Du solltest jedoch beachten, dass er dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld bei gesetzlich Versicherten?

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich zum einen danach, ob Du privat oder gesetzlich versichert bist und zum anderen nach der Höhe Deines Einkommens in den letzten drei Arbeitsmonaten vor dem Mutterschutz. Solltest Du gesetzlich krankenversichert sein, so wird die Zahlung zwischen Deiner Krankenkasse und Deinem Arbeitgeber aufgeteilt. Von der Krankenkasse bekommst Du Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Dein Arbeitgeber stockt das Mutterschaftsgeld bis zur Höhe Deines Nettogehalts der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes auf. Auch bezahlte Überstunden zählen dazu! Wenn Du als Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert bist, erhältst Du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Wie viel Geld Du tatsächlich von Deiner Krankenkasse bekommst, ist ebenfalls von Deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Monate abhängig. Das Nettoeinkommen wird dabei auf Tage umgerechnet. Wenn Dein Durchschnittsnettogehalt also unter 390 Euro liegt, zahlt der Arbeitgeber gar nicht, sondern nur die Krankenkasse.

Es gibt einige Dinge, die man sich vor der Familienplanung bewusst machen sollte. Im Video verraten wir dir die wichtigsten Punkte:

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Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld bei privat Versicherten?

Wenn Du privat versichert bist, ist Deine Krankenkasse nicht für das Mutterschaftsgeld verantwortlich. Auf Antrag kannst Du aber eine Einmalzahlung von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt erhalten. Dies gilt auch, wenn Du geringfügig beschäftigt bist, also sozialversicherungsfrei arbeitest. Als Privatversicherte erhältst Du von Deinem Arbeitgeber Mutterschaftsgeld in Höhe Deines Nettogehalts. Davon werden allerdings die 13 Euro pro Arbeitstag abgezogen, die bei gesetzlich Versicherten durch die Krankenkasse getragen werden.

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So beantragst Du das Mutterschaftsgeld

Als gesetzlich Versicherte musst Du das Mutterschaftsgeld bei Deiner gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Dies kann jedoch frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin geschehen. Es ist notwendig, einen gesonderten Antrag zu stellen, den Du in der Regel bei Deiner Krankenkasse bekommst. Für diesen Antrag benötigst Du eine Bescheinigung Deines Frauenarztes oder Deiner Hebamme über den errechneten Geburtstermin. Beachte jedoch, dass diese Bescheinigung frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche ausgestellt werden kann. Ein weiteres Formular ist von Deinem Arbeitgeber auszufüllen. Dieses musst Du anschließend zusammen mit der Bescheinigung Deines Arztes oder Deiner Hebamme bei Deiner Krankenkasse einreichen. Alles Weitere regeln diese und Dein Arbeitgeber untereinander.

Auch, wenn Dein Kind nicht an dem errechneten Geburtstermin, sondern etwas später zur Welt kommt, zahlt die Krankenkasse Dir sechs Wochen vor dem angegebenen Geburtstermin das Mutterschaftsgeld. Wenn Du nicht in einem freiwilligen oder Pflichtversicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenversicherung stehst, ist die Stelle für Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamts Dein Ansprechpartner. Für den Fall, dass Du den Antrag auf Mutterschaftsgeld nicht vor der Geburt gestellt hast, aber trotzdem einen Anspruch darauf hast, kannst Du das Geld auch nach der Entbindung beantragen. Hierfür solltest Du dem Antrag eine Geburtsbescheinigung vom Standesamt beilegen.

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Damit eine Schwangerschaft keine finanziellen Probleme mit sich bringt, hast Du in der Zeit des Mutterschutzes Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dies wird je nach Krankenversicherung von Deinem Arbeitgeber und Deiner Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt gezahlt. Die Höhe richtet sich nach Deinem durchschnittlichen Einkommen in den letzten drei Arbeitsmonaten vor dem Mutterschutz.

Bildquelle: Getty Images/Photodjo