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Schwanger in der Elternzeit

Schwanger in der Elternzeit

Wird eine Frau während der Elternzeit erneut schwanger, kann es lohnend sein, die Elternzeit vorzeitig zu beenden.

Die Elternzeit wirft viele organisatorische und rechtliche Fragen auf, die im Mutterschutzgesetz verankert sind. Wird eine Frau zum Beispiel im Laufe ihrer Elternzeit erneut schwanger, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das auf die bereits laufende Elternzeit hat. Unter Umständen ist es sinnvoll, die aktuelle Elternzeit frühzeitig zu beenden, da dies in den meisten Fällen einen finanziellen Vorteil bringt, erklärt Nathalie Oberthür, die als Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig ist. Nach Paragraph 16 Absatz 3 Satz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes lebt bei frühzeitiger Beendigung der Elternzeit das ursprüngliche Beschäftigungsverhältnis wieder auf und die werdende Mutter kann erneut den Mutterschutz beantragen. Dies bringt für die meisten Frauen einen deutlichen finanziellen Vorteil, da das Mutterschaftsgeld in der Regel höher ist als das Elterngeld.

Das Mutterschaftsgeld ist höher als das Elterngeld.
Wer in der Elternzeit wieder schwanger wird, sollte finanzielle Vorteile nutzen.

Finanzielle Vorteile in der Elternzeit nutzen

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Um auch in der Elternzeit finanzielle Vorteile so gut wie möglich nutzen zu können, ist es sinnvoll sich über alle Fakten und Möglichkeiten zu informieren. So ist das Mutterschaftsgeld beispielsweise höher als das Elterngeld. Das Mutterschaftsgeld entspricht dem bisherigen Gehalt, das Elterngeld nur 67 Prozent des in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielten Bruttogehaltes. Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit und ein erneutes Beantragen setzt somit den Mutterschutz erneut in Kraft, was einen finanziellen Vorteil bedeutet. Um die Elternzeit vorzeitig zu beenden, ist es ausrechend, wenn die sich in Elternzeit befindliche Frau ihre Absicht gegenüber dem Arbeitgeber erklärt. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich, damit das Beschäftigungsverhältnis wieder in Kraft tritt. Eine erneute Beantragung der Elternzeit ist dann im Mutterschutz wieder möglich.

Wird eine Frau während der Elternzeit erneut schwanger, kann es sinnvoll sein, die Elternzeit vorzeitig zu beenden und im Mutterschutz erneut zu beantragen. Häufig ergibt sich daraus für die Familie ein finanzieller Vorteil.

Bildquelle: Martin Novak | Dreamstime.com