Gerichtstermine gehören seit 2009 zum Alltag von Chris Brown. Der 23-Jährige hatte damals seine (Ex-)Freundin Rihanna krankenhausreif geprügelt. Dafür wurde er vom zuständigen Gericht zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Da konnte Chris Brown seinen Anwalt nur noch mit großen Augen angucken.
Nun wurde in einem weiteren Gerichtstermin – einer Anhörung am 1. November – entschieden, dass Chris Brown auch weiterhin auf Bewährung bleiben wird. Wie die zuständige Richterin Patricia Schnegg entschied, muss der Chris Brown also auch nach seiner Europa-Tour, die diesen Monat beginnt, im Januar in den Gerichtsaal zurückkehren, um sie über seine Fortschritte auf dem Laufenden zu halten.
Chris Brown durfte im Gerichtssaal nicht reden
Chris Brown hatte gehofft, dass seine Bewährungsstrafe frühzeitig erlassen wird. Einen entsprechenden Antrag hatte er im Februar gestellt. Doch die Richterin zweifelt an den Bemühungen des Musikers. So betitelte sie die gemeinnützige Arbeit, die Chris Brown zusätzlich verrichten musste, bereits bei einer Anhörung im September als „etwas kryptisch“. Damit sich sein Mandant auch diesmal gegenüber der Richterin keinen Faupax erlaubte, wurde Chris Brown von Mark Geragos der Mund verboten. „Ich tanze nicht, du sprichst nicht“, so der Anwalt laut CNN. Richterin Schnegg entgegnete scherzhaft: „Ich würde sie aber gerne tanzen sehen, Herr Geragos."
Wer Lust hat, von Chris Brown auch mal Außergerichtliches zu hören, kann ja auf eins seiner Deutschland-Konzerte gehen. Am 22. November ist der in Berlin, am 23. in Stuttgart, am 27. in Dortmund und am 29. November in Frankfurt zu sehen.
Bildquelle: gettyimages / David McNew




















