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Staatliche Förderung

Bekomme ich BAföG? Wer Anspruch hat und wer nicht

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Den Kühlschrank plündern und dreimal täglich duschen – kein Problem, solange man zu Hause wohnt. Was es aber wirklich bedeutet, sich sein eigenes Brot zu verdienen und nebenbei noch sein Studium zu schmeißen, merkt man oft erst, wenn man Hotel „Mama & Papa“ verlässt und versucht, auf eigenen Füßen zu stehen. Gut, dass es finanzielle Unterstützung in Form von BAföG gibt!

Miete, Nahrungsmittel, Strom, Wasser, Telefon- und Internet-Kosten, Fahrticket, saftige Studiengebühren, Semesterbeitrag und Uni-Unterlagen sind bloß die Basics – schließlich will man ja leben! Da kommen noch das ein oder andere Paar Schuhe, Geburtstagsgeschenke, durchzechte Partynächte oder ein kleiner Urlaub dazu. Da stellt sich bald die Frage: Wie um alles in der Welt soll ich das bezahlen?

Worum handelt es sich bei BAföG?

Von BAföG, kurz für Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz, hat wohl jeder schon einmal gehört, aber viele wissen gar nicht, ob sie überhaupt Anspruch auf den nützlichen Zuschuss haben. Grundsätzlich gilt: Jeder Student hat die Chance, BAföG zu beantragen – allerdings kommt nicht jeder in den Genuss, mit dem monatlichen BAföG-Höchstbetrag unterstützt zu werden. Verschiedene Kriterien entscheiden, mit welchem monatlichen BAföG-Satz du und dein Studium gefördert werden. Der BAföG Höchstsatz 2020 beträgt für Studierende 861 Euro. Wohnst du noch bei deinen Eltern, kannst du maximal 592 Euro im Monat erhalten. Wenn du es ganz genau wissen willst, kannst du deinen Anspruch auch online bei so genannten „BAföG-Rechnern“ ausrechnen lassen.

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Auf jeden Fall musst du folgende Grundvoraussetzungen fürs BAföG erfüllen:

  • deutsche Staatsbürger*in oder teils auch Aufenthaltsgenehmigung
  • Altersgrenze von 30 Jahren; 35 für Master-Studiengänge
  • Studiennachweis (Vollzeit-Studium an Hochschule, Uni FH; auch konsekutive Master)
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Wenn du diese Auflagen erfüllst, kannst du dich auf die umfangreichen BAföG-Formulare stürzen. Unter anderem sind das Gehalt und Vermögen deiner Eltern, deine Wohnsituation, die Anzahl deiner Geschwister und gegebenenfalls dein eigenes Einkommen entscheidend für den BAföG-Betrag, mit dem du später gefördert wirst. Solltet du schon ein Kind haben, herrschen noch einmal Sonderkonditionen. Übrigens kannst du bei besonderen Umständen auch BAföG während des Schulbesuchs oder während Auslandspraktika beantragen. Antragsformulare für solch ein Schüler- oder Auslands-BAföG findest du in den Studentenwerken der jeweiligen Hochschule und bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.

Wie läuft die BAföG-Rückzahlung ab?

Sobald du dein Studium mehr oder weniger erfolgreich abgeschlossen habt, musst du dich vom geliebten und vertrauten BAföG auch schon wieder verabschieden: Die BAföG-Rückzahlung steht an – schließlich ist BAföG trotz aller Vorzüge ein Darlehen. Allerdings wäre euer Studienfinanzierer nicht so beliebt, wenn er nicht auch hier durch einige Vorzüge glänzen würde: Das BAföG-Darlehen ist zinslos und hebt sich somit von allen klassischen Bankkrediten deutlich ab.

Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?

Insgesamt musst du maximal 10.000 Euro BAföG abbezahlen, auch wenn du während deines Studiums einen höheren BAföG-Betrag in Anspruch genommen hast. Erst spätestens fünf Jahre nach Studienabschluss musst du mit der BAföG-Rückzahlung beginnen – es bleibt dir also genügend Zeit, einen festen Arbeitsplatz mit gutem Einkommen zu suchen. Du kannst aber natürlich auch bereits während deines Studiums erste Berufserfahrung sammeln und das Darlehen somit kleiner halten. Wie du deine Bewerbung gestalten solltest, um die besten Chancen zu haben, verraten wir dir im Video:

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Wie lange habe ich für die BAföG-Rückzahlung Zeit?

Bis zu 20 Jahre kannst du dir mit der Abzahlung des BAföGs Zeit lassen – bei einer monatlichen Mindestrate von 105 Euro.

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BAföG: Fleiß wird belohnt...

Die ein oder andere Party, der ein oder andere Nebenjob, der ein oder andere Auslandsaufenthalt – alles Dinge, die du dir während deines Studiums auf keinen Fall entgehen lassen solltest. Trotzdem darfst du dein Ziel nicht aus den Augen verlieren: deinen Studienabschluss! Denn wer sich ab und zu auf den Hintern setzt und das Vorlesungsskript auch tatsächlich einmal anschaut, anstatt Papierblumen daraus zu basteln, erntet besondere Anerkennung vom BAföG-Amt – und besondere Vorzüge: 15 bis 25 Prozent des Darlehens werden dir erlassen, wenn du es unter die dreißig besten Prüfungsabsolventen schaffst.

...und Schnelligkeit auch!

Auch besonders schnelle Studentinnen werden vom BAfög-Amt belohnt: Zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro werden dir erlassen, wenn du ab und an mal Vollgas gebt und vor der BAföG-Förderungshöchstdauer fertig werdet. Solltest du zu unerwartetem Reichtum kommen, könnt Ihr diesen wie folgt nutzen: Zwischen 8 und 50 Prozent BAföG werden dir erlassen, wenn du das BAföG-Darlehen schon vor dem Fälligkeitsdatum zurückzahlst.

BAföG im Klartext

1. BAföG Anspruchberechtigt ist grundsätzlich jede deutsche Staatsbürgerin unter dreißig Jahren. Auch ausländische Staatsbürger mit Aufenthaltgenehmigung beziehungsweise Perspektive auf Integration in die deutsche Gesellschaft können einen Antrag auf BAföG stellen.
2. Der Förderungshöchstbetrag bei BAföG liegt derzeit bei 861 Euro.
3. Ihr müsst nachweisen können, dass ihr Euer Studium auch tatsächlich absolviert.
4. Über die Höhe des BAföG Zuschusses entscheiden Gehalt und Vermögen Eurer Eltern, Eure Wohnsituation, die Anzahl Eurer Geschwister und gegebenenfalls Euer eigenes Einkommen.
5. Das BAföG-Darlehen ist zinslos und die Rückzahlung beginnt spätestens fünf Jahre nach Abschluss des Studiums. Danach könnt Ihr Euch mit monatlichen Mindestraten von 105 Euro bis zu zwanzig Jahre Zeit lassen.
6. Der maximale BAföG-Rückzahlungsbetrag liegt bei 10.000 Euro.
7. Wer besonders erfolgreich und schnell studiert, hat gute Chancen auf einen BAföG-Teilerlass.
8. Und hier geht es zum BAföG-Antragsformular!

Was soll ich studieren?

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