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Wichtige Dokumente

Geburtsurkunde beantragen: Das musst du vor der Geburt deines Babys bereithalten

Geburtsurkunde beantragen

Auch wenn einige Frauen ihre Geburt bis ins kleinste Detail planen, wissen die meisten Mamis, dass es im Endeffekt doch oft anders kommt, als man es sich vorstellt. Doch obwohl sich der eigentliche Geburtsvorgang nicht perfekt durchplanen lässt, kannst du doch bereits alle Vorbereitungen für die Zeit nach der Geburt treffen. Direkt im Anschluss ist es erst einmal wichtig, dass dein Baby seine Geburtsurkunde erhält. Dieses wichtige Dokument bescheinigt nämlich nicht nur offiziell das Leben deines Kleinen, sondern ist auch für dich in den nächsten Wochen von entscheidender Bedeutung. Wir zeigen dir, was du für den Antrag benötigst.

Wofür brauchst du die Geburtsurkunde?

Die Geburtsurkunde ist die amtliche Bescheinigung über die Geburt deines Kindes, in der sowohl Name, Geschlecht, Datum, Ort als auch Ausstellungsdatum und die rechtlichen Eltern eingetragen sind. Sie muss vom Standesamt ausgestellt werden, weshalb es wichtig ist, dass die Geburt eines Kindes innerhalb einer Woche gemeldet wird. Bei der Geburt im Krankenhaus übernimmt dies in der Regel die Einrichtung. Solltest du eine Hausgeburt anstreben, musst du allerdings beachten, dass du selbst gesetzlich dazu verpflichtet bist, die Geburt deines Kindes zu melden. Wenn du dich jedoch so kurz nach diesem emotionalen Ereignis nicht dazu in der Lage fühlst, kannst du auch jemand anderes, zum Beispiel deine Hebamme, damit beauftragen, die Geburt zu melden. Die Meldung deines Kindes ist jedoch nicht nur wichtig, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist, die Geburtsurkunde wirst du auch benötigen, wenn es darum geht Kinder- und Elterngeld zu beantragen sowie für die Anmeldung bei der Krankenkasse und zu einer möglichen Taufe deines Kleinen.

Geburtsurkunde beantragen: Das benötigst du

Damit bei der Beantragung der Geburtsurkunde keine Probleme auftauchen, solltest du einige Dokumente bereits vor der Geburt raussuchen und bereithalten. Du benötigst Folgendes:

  • deinen Personalausweis
  • den Personalausweis des Vaters
  • deine Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • die Geburts- oder Abstammungsurkunde des Vaters
  • Bescheinigung über den Geburtszeitpunkt (wird vom Krankenhaus oder deiner Hebamme ausgestellt)
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Sofern du mit dem Vater des Kindes verheiratet bist, darf auch die Heiratsurkunde nicht fehlen. Wenn Ihr nicht verheiratet seid, muss der leibliche Vater des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung mitführen und du eine entsprechende Zustimmung. Solltet Ihr keinen gemeinsamen Nachnamen haben, müsst Ihr beide auch noch eine Erklärung mitführen darüber, welcher Nachname bei deinem Kind in der Geburtsurkunde stehen soll.

Du bist gerne gut vorbereitet? Im Video zeigen wir dir die Must-haves für einen entspannteren neuen Alltag mit deinem Baby:

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Eintrag des Vaters in die Geburtsurkunde

Während der Eintrag der Mutter in die Geburtsurkunde in der Regel einfach ist – unter anderem da in Deutschland keine Leihmutterschaft erlaubt ist – verhält es sich bei dem Vater oftmals schwieriger. Per Gesetz gilt immer der Mann als Vater, mit dem du in dem Moment der Geburt verheiratet bist. Solltest du nicht verheiratet sein, kann der Vater sein Kind bereits vor der Geburt anerkennen, indem er dies dem Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder einem Notar meldet. In jedem Fall ist jedoch deine Zustimmung nötig, damit ein Eintrag auf die Geburtsurkunde erfolgt. Sollte der leibliche Vater sich weigern, sein Kind anzuerkennen, kannst du dies selbstverständlich einklagen. Einen Schritt, den du mit Hinblick auf mögliche Unterhaltszahlungen auf jeden Fall in Angriff nehmen solltest.

Doch auch der Vater des Kindes ist in der Lage, die Zustimmung der Mutter einzuklagen, wenn er sich sicher ist, der leibliche Vaters zu sein. Kompliziert wird die Lage, wenn du verheiratet bist und dein Mann nicht der eigentliche Vater ist. Sollte die Scheidung bis zur Geburt noch nicht durch sein, wird er vermutlich erst einmal als Vater eingetragen werden. Dies lässt sich jedoch im Nachhinein ändern. Auch im Vorfeld kann bereits ein Antrag gestellt werden, sofern sich alle einig sein, also dein Ehemann auf die Vaterschaft verzichtet, der leibliche Vater seine Vaterschaft anerkennt und du dem zustimmst.

Welcher Nachname kommt in die Geburtsurkunde?

Etwas unkomplizierter als die Entscheidung über die Vaterschaft in der Geburtsurkunde ist der Nachname deines Kindes. Bei verheirateten Paaren, die nur einen Namen tragen, ist dies in der Regel automatisch der Name des Kindes. Wenn dies nicht der Fall ist, da du deinen Namen bei der Hochzeit behalten hast, einen Doppelnamen besitzt oder Ihr nicht verheiratet seid, müsst Ihr euch über einen Nachnamen einig werden. Eine genaue Regelung gibt es in diesem Fall nicht. Wenn Ihr euch geeinigt habt, ist eine schriftliche Erklärung über den Nachnamen nötig, die dann automatisch auch für alle weiteren Kinder von euch gilt. Solltest du das alleinige Sorgerecht besitzen, kannst du automatisch auch alleine über den Namen deines Kindes entscheiden, dies kann später jedoch noch in der Geburtsurkunde geändert werden, solltest du heiraten oder sich die Sorgerechtsverhältnisse ändern.

Welcher Vorname darf in die Geburtsurkunde?

Die wohl wichtigste Entscheidung für die meisten Paare ist jedoch der Vorname des Kindes. Hierüber solltet Ihr euch vor der Geburt bereits Gedanken machen, denn auch wenn eine Änderung in der Geburtsurkunde grundsätzlich möglich ist, wird dies aufgrund des bürokratischen Aufwandes häufig nur in Ausnahmefällen gewährt. Solltet Ihr einen schönen Namen gefunden haben, ist es wichtig bereits vorher darauf zu achten, dass es den Namen auch tatsächlich gibt. Ist er zu außergewöhnlich wird der Standesbeamte in der Regel einen Nachweis über die Existenz des Namens einfordern. Hierfür musst du einfach im Internet, in der Literatur oder im Film einen Beleg finden, dass euer auserwählter Name als Vorname bereits verwendet wird. Der Standesbeamte wird anschließend mit euch beraten, ob der Name grundsätzlich erlaubt ist.

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Als Richtlinie kannst du dir merken, dass der Name so oder so ähnlich als Vorname existieren muss. Ein Nachname kann daher nicht als Vorname dienen, sofern er nicht auch bereits als solcher verwendet wird. Das Gleiche gilt für Marken- und Ortsnamen sowie Titel. Darüber hinaus dürfen ebenfalls keine Namen in die Geburtsurkunde eingetragen werden, die eine negative Assoziation haben oder mit denen dein Kleines später möglicherweise Hänseleien ausgesetzt sein wird. So sind zum Beispiel die Namen Judas oder Satan tabu, ebenso wie diese kuriosen Ideen:

Verbotene Namen für dein Baby: Die sind in Deutschland nicht erlaubt!

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Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument, in dem nicht nur der Vor- und Nachname Deines Kindes festgelegt wird, sondern auch der Vater des Kindes, daher solltest du dir im Voraus bereits einige Gedanken zu diesen Themen machen. Doch auch für dich ist die Geburtsurkunde von Bedeutung, denn ohne sie kannst du zum Beispiel kein Kinder- und Elterngeld beantragen.

Bildquelle: Getty Images/Comstock